Barrierefreie Kommunikation: So erreichen Organisationen möglichst viele Menschen


Kommunikations- und Marketingverantwortliche berücksichtigen viele Aspekte, wenn sie den Kommunikationsmix für ihre Organisation gestalten. Doch denken sie die Barrierefreiheit der Inhalte mit? Dieser Beitrag liefert praxisnahe Impulse für eine inklusivere Kommunikation, die mit assistiven Technologien funktioniert.
Organisationen möchten mit ihrer Kommunikation möglichst viele Menschen aus ihren Zielgruppen erreichen. Dafür gilt: Niemanden ausschliessen – weder sprachlich noch technisch. Seit 2025 gelten in der EU für bestimmte Produkte und Dienstleistungen neue Anforderungen an die Barrierefreiheit. Auch wenn die Schweiz nicht direkt betroffen ist: Barrierefreiheit wird zunehmend zum Standard.
Von physischen zu digitalen Barrieren
Der Begriff «Barrierefreiheit» begegnet uns oft, wenn es um Infrastruktur geht. Er ist meistens dann in den Schlagzeilen, wenn etwas eben nicht barrierefrei ist: das Gebäude, das nur über Stufen erreichbar ist; die ÖV-Durchsage, die nur hörende Personen mitbekommen; Informationen zu politischen Themen, die nicht in zugänglichen Formaten wie «Leichter Sprache» oder Gebärdensprache verfügbar sind; der Ticketautomat, den nur sehende Personen bedienen können.
Solche Hürden lassen sich gut auf die digitale Kommunikation übertragen. Was im öffentlichen Raum Rampen und Sensoren sind, sind im digitalen Raum unter anderem korrekte Semantik, ALT-Texte und eine zugängliche Gestaltung. Screenreader unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, digitale Inhalte zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass Inhalte für Screenreader funktionieren.
Die digitale Kommunikation hat das Potenzial, möglichst viele Menschen zu erreichen. Denn einige physische Barrieren fallen hier schon einmal weg. Es entstehen jedoch auch neue Hürden – etwa unstrukturierte PDFs, fehlende ALT-Texte, schlechte Kontraste oder Videos ohne Untertitel.
Barrierefrei kommunizieren heisst inklusiv denken
Organisationen wie Verwaltungen, Verbände, Medien und systemrelevante Unternehmen sollten inklusiv kommunizieren. Ihre Inhalte sind oft sehr wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben. Von einer inklusiven Kommunikation profitieren sowohl Menschen mit Sehbehinderung als auch Menschen mit Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen, Legasthenie oder kognitiven Einschränkungen. Eine absolut barrierefreie Kommunikation ist anspruchsvoll. Eine wichtige Voraussetzung für ihr Gelingen ist, dass Kommunikations- und Marketingverantwortliche an alle Menschen aus ihren Zielgruppen denken und ihre Perspektive einnehmen. Mit diesem scheinbar einfachen ersten Schritt der Inklusion ist schon viel erreicht. Die weiteren Schritte sind bewusste Entscheidungen.
7 Tipps für eine barrierefreiere Kommunikation
Mit folgenden Tipps kannst du als Kommunikations- und Marketingfachperson Inhalte für den direkten Zugang aufbereiten:
Inklusiv denken: Erarbeite eine Persona mit Behinderung. Welche Kanäle und Formate erreichen deine Persona? Wie müssen Inhalte aufbereitet sein, damit sie mit Screenreader nutzbar sind und von der Persona verstanden werden? Noch besser: Beziehe Menschen mit Behinderungen in Tests und Feedback ein.
Semantik korrekt anwenden: Formatiere Überschriften hierarchisch nach H1, H2, H3 etc. und strukturiere klar nach Absätzen, Listen und semantischen Bereichen. Das gilt auch für eingebettete Dokumente – mehr dazu in Tipp 5.
Buttons und sprechende Links einsetzen: Verwende für Aktionen passende Buttons und benenne Links aussagekräftig. Zum Beispiel: «Jetzt Broschüre herunterladen» statt «Hier klicken». Vermeide vage Formulierungen wie «mehr» oder «hier».
ALT-Texte für Bilder verfassen: Beschreibe im ALT-Text prägnant, was auf dem Bild inhaltlich zu sehen ist (nicht der Dateiname). Das macht Bilder für Menschen zugänglich, die Screenreader nutzen, und kann zugleich die Auffindbarkeit von Bildern in Suchmaschinen unterstützen. Bei dekorativen Bildern bleibt der ALT-Text leer («alt=""»).
Barrierefreie Dokumente bereitstellen: Stelle nur strukturierte, semantisch korrekt formatierte PDFs bereit, unabhängig davon, ob du sie mit Word, In Design oder Canva erstellst. Titel, Sprache und Metadaten hinterlegst du in den Dokumenteigenschaften. Nutze die Barrierefreiheitsprüfung in Word, Acrobat und Co., um Barrieren früh zu erkennen.
Inklusiv und verständlich ansprechen: Verwende genderneutrale Formulierungen («die Teilnehmenden», «die Lernenden») oder ausgeschriebene Paarformen («Leserinnen und Leser»). Bei digitalen Inhalten solltest du zudem prüfen, wie Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Genderstern oder Doppelpunkt von assistiven Technologien verarbeitet und ausgegeben werden.
Kontrastreiche Farben und zusätzliche Signale verwenden: Der Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund sollte bei normalem Text 4,5:1, bei grossem Text 3:1 betragen (WCAG 2.2, Level AA). Farbe allein sollte zudem nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein: Icons, Unterstreichungen oder Textbeschriftungen können die Verständlichkeit und Orientierung zusätzlich unterstützen.
Wichtige Ergänzungen:
Videos barrierefrei gestalten: Biete Untertitel beziehungsweise Captions für gesprochene Inhalte an. Je nach Inhalt können auch Audiodeskription oder eine textliche Alternative sinnvoll sein.
Tastatur-Navigation sicherstellen: Stelle sicher, dass alle Funktionen auch ohne Maus bedienbar sind.
Inhalte testen: Kostenlose Tools wie WAVE, Screenreader wie NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS) helfen, Barrieren früh zu erkennen. Schau dir auch die praktischen Hilfsmittel, Leitfäden und Checklisten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) an.
Verantwortung übernehmen und Reichweite vergrössern
Jeder dieser Schritte kann Barrieren abbauen und deine Inhalte für mehr Menschen zugänglich machen. Das zeugt von Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht: Denn während in der Schweiz unterschiedliche Vorgaben und Standards zur digitalen Barrierefreiheit bestehen, ist Barrierefreiheit in der EU für bestimmte Produkte und Dienstleistungen inzwischen gesetzlich verankert. Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Anbietende bestimmter Produkte und Dienstleistungen seit 2025 zu mehr Barrierefreiheit. Für digitale Angebote dienen dabei unter anderem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als wichtige technische Referenz.
In der Schweiz gibt es ebenfalls Standards und Vorgaben für die digitale Barrierefreiheit. Wie bereits in den Ergänzungen erwähnt, stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zahlreiche praktische Hilfsmittel, Leitfäden und Checklisten zur Verfügung – unter anderem für barrierefreie PDFs, Untertitelung von Videos, Audiodeskription und Leichte Sprache.
Für Kommunikations- und Marketingverantwortliche lohnt sich deshalb ein Blick über die Landesgrenzen hinaus – und ebenso auf die vorhandenen Schweizer Hilfsmittel.
Barrierefreie Kommunikation hat viele Vorteile: Zugängliche Inhalte verbessern die User Experience für mehr Menschen und können auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen unterstützen. Sie positionieren deine Organisation als verantwortungsvoll und inklusiv.
Wir unterstützen dich gerne bei der Erstellung von verständlichen und zugänglicheren Inhalten und freuen uns auf deine Kontaktaufnahme: 📩 Kontakt: kontakt@comm-ents.ch | ☎ +41 43 300 99 90
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